Kosten
Privat versichert
Sofern Sie privat, über die Beihilfe oder die Heilfürsorge versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Erkundigen Sie sich am besten schon vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung und lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken. Gern bin ich Ihnen hierbei auch behilflich. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Mit den aktuellen Neuerungen in der Gebührenordnung, die ab 01.Juli 2024 in Kraft getreten sind, müssen Versicherte nahezu keine Zuzahlungen mehr privat tragen. Eine reguläre Sitzung wird derzeit mit dem 2,3fachen Satz abgerechnet und liegt damit für die ersten 24 Sitzungen bei 134,06€ (Ziffer 812a) und ab der 25. Sitzung bei 100,55€ (Ziffer 870). Zu jeder Sitzung kommen weitere erstattungsfähige Gebühren hinzu. Eine ausführliche Honorartabelle finden Sie am Ende der Seite.
Selbstzahler
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Therapie selbst zu bezahlen. Damit entfällt die Wartezeit bis zur Bewilligung durch die Krankenkasse und es gibt auch keine Mitteilung an Ihre Krankenkasse über die Durchführung der Psychotherapie. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine reguläre Sitzung wird derzeit bei Selbstzahlern mit dem 3,5 fachen Satz abgerechnet und liegt damit bei 154 €.
Eine ausführliche Honorartabelle finden Sie unten.
Gesetzlich Versicherte – Kostenerstattungsverfahren
Auch für gesetzlich Versicherte kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung in meiner Praxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich sein. Dies kommt insbesondere dann infrage, wenn trotz eigener Bemühungen kein zeitnaher Therapieplatz bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden werden kann. Da die Voraussetzungen und das Vorgehen je nach Krankenkasse unterschiedlich sein können, sollte die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt und beantragt werden. Gerne können Sie mich kontaktieren, wenn Sie eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren anfragen möchten.
Versicherte der AOK PLUS
Für Versicherte der AOK PLUS ist eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich. Die Kostenübernahme muss vor Beginn der Behandlung bei der AOK PLUS beantragt und bewilligt werden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und informiere Sie über das Vorgehen.
Gruppentherapie
Eine Gruppentherapiesitzung dauert 100 Minuten. Sie können als Privat Versicherter, Selbstzahler oder als Versicherte:r der AOK PLUS (Kostenerstattungsverfahren) teilnehmen. Das Honorar liegt nach GOP 2,3 facher Satz bei 134,06 Euro.

