Kosten

Privat versichert / Beihilfe / Heilfürsorge

Sofern Sie privat, über die Beihilfe oder die Heilfürsorge versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Erkundigen Sie sich am besten schon vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung und lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken. Gern bin ich Ihnen hierbei auch behilflich. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Mit den aktuellen Neuerungen in der Gebührenordnung, die ab 01.Juli 2024 in Kraft getreten sind, müssen Versicherte nahezu keine Zuzahlungen mehr privat tragen. Eine reguläre Sitzung wird derzeit mit dem 2,3fachen Satz abgerechnet und liegt damit für die ersten 24 Sitzungen bei 134,06€ (Ziffer 812a) und ab der 25. Sitzung bei 100,55€ (Ziffer 870). Zu jeder Sitzung kommen weitere erstattungsfähige Gebühren hinzu. Eine ausführliche Honorartabelle finden sie am Ende der Seite.

Selbstzahler

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Therapie selbst zu bezahlen. Damit entfällt die Wartezeit bis zur Bewilligung durch die Krankenkasse und es gibt auch keine Mitteilung an Ihre Krankenkasse über die Durchführung der Psychotherapie. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine reguläre Sitzung wird derzeit bei Selbstzahlern mit dem 3,0fachen Satz abgerechnet und liegt damit bei 131,15€.

Eine ausführliche Honorartabelle finden sie unten. 

Coaching

Die Kosten für ein Coaching betragen 160,00 € für 60 Minuten.

Paartherapie

Eine Paartherapiesitzung dauert in der Regel 90 Minuten. Das Honorar hierfür beträgt 300,00 €.

Gruppentherapie

Eine Gruppentherapiesitzung dauert 100 Minuten. Sie können als  BKK Versicherter, Privat Versicherter oder Selbstzahler teilnehmen. Das Honorar liegt nach GOP 2,3facher Satz bei 134,06 Euro und wird von der Privaten Krankversicherung im vollem Umfang übernommen.